Seit mehr als 25 Jahren ist der Loseblattkommentar zum Bayerischen Mediengesetz ein verlässlicher Begleiter von Rechtsprechung, Wissenschaft und Praxis, der die rasante Entwicklung im Medienrecht im Blick hat.
Mehr als nur das BayMG
Zahlreiche Verweisungen im Bayerischen Mediengesetz auf die Staatsverträge bringen es mit sich, dass die Kommentierung der Normen des bayerischen Landesrechts ohne Erläuterungen zu den Staatsvertragsbestimmungen nicht auskommt. Mit der Erweiterung der Kommentierung auf den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) erlangt der Großkommentar überregionale Bedeutung. Das gilt in besonderer Weise für
- die Übertragung von Großereignissen und das Kurzberichterstattungsrecht,
- das gesamte Werberecht (Produktplatzierung, Rundfunkwerbung, Sponsoring und Teleshopping),
- das Gewinnspielrecht und
- das Jugendschutzrecht.
Immer aktuell
Der ständig aktualisierte Textteil enthält alle für die Rundfunkveranstaltung wichtigen Rechtsquellen des bayerischen Landesrechts, alle bundeseinheitlich geltenden Vorschriften für private Rundfunkangebote einschließlich der Gemeinsamen Richtlinien und übereinstimmenden Satzungen der Landesmedienanstalten und der europarechtlichen Bestimmungen.
Ausgewiesene Medienrechtsexperten
Der Kommentar wird von einer fünfköpfigen Herausgeberschaft betreut, die alle Beiträge selbst und gemeinschaftlich verfasst. Die Autoren sind durch zahlreiche einschlägige Veröffentlichungen wissenschaftlich ausgewiesen:
Prof. Roland Bornemann, Justiziar der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien; Prof. Dr. Christian von Coelln, Universität Köln; Dr. Stefan Hepach, Rechtsanwalt, Ingolstadt; Prof. Dr. Gero Himmelsbach, Rechtsanwalt, München, Prof. Dr. Jörg Gundel, Universität Bayreuth
Auch als Online-Modul erhältlich!