Die Arbeitnehmerüberlassung ist das klassische Mittel für den flexiblen Einsatz von Fremdpersonal. Entsprechend dem europäischen Leitbild der "Flexicurity" ist die Leiharbeit allerdings einem stetigen Wechselspiel zwischen De- und Re-Regulierung ausgesetzt. Zum 1.4.2017 tritt die von Re-Regulierung geprägte erneute Reform des AÜG zur Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf alle Fälle des drittbezogenen Personaleinsatzes.
Die Neuauflage erläutert die AÜG-Reform 2017 (Überlassungshöchstdauer, Verbot der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung, Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers, Equal Pay und Ausnahmen hierzu, Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher etc.) und ihre Folgen für die Praxis. Das AÜG wird unter Berücksichtigung der europäischen Leiharbeitsrichtlinie, aktueller Rechtsentwicklungen (MiLoG, AEntG, TarifeinheitsG etc.) und der umfangreichen neuen Rechtsprechung umfassend, prägnant und praxisorientiert kommentiert.
Der Kommentar ist von ausgewiesenen Spezialisten und erfahrenen Praktikern verfasst und verbindet Praxisnähe und akademischen Tiefgang.
Sachgebiete
AÜG, Zeitarbeit, AÜG-Reform 2017, Equal Pay, Überlassungshöchstdauer, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträge, Widerspruchsrecht des Leiharbeitnehmers, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher, Leiharbeitsrichtlinie, Mindestlohn für Zeitarbeit, Zeitarbeits-Tarifverträge, Branchenzuschlag, Mischbetriebe