Neu im Betriebsrat - Was tun?
Für diejenigen, die zum ersten Mal in den Betriebsrat gewählt worden sind, stellen sich viele Fragen: Welche Rechte stehen dem Betriebsrat zu? Welche Aufgaben gilt es zu bewältigen? Wann übe ich meine Betriebsratsarbeit aus?
Die Rechtsanwälte Sören Meyer und Wolfgang Kühne beantworten in ihrer Broschüre Neu im Betriebsrat – Was tun? kurz und knapp die ihrer Erfahrung nach wichtigsten Fragen rund um das Betriebsratsamt.
Der Betriebsrat ist nicht das einzige Gremium, das das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kennt. Die Begriffe Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Schwerbehindertenvertretung sollte jeder Betriebsrat gehört haben und wissen, wer im Betrieb bzw. im Unternehmen oder Konzern für was zuständig ist.
Fachvokabular kennen und verinnerlichen
Günstigkeitsprinzip, Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede, betriebliche Übung, Gesamtzusage - für Gespräche mit dem Arbeitgeber wie auch mit anderen Betriebsräten ist es von Vorteil, wenn nicht sogar notwendig, diese Begriffe gehört und ihre Bedeutung verstanden zu haben.
Spielregeln für die Betriebsratsarbeit beachten
Sind Verhaltensregeln seitens des Betriebsratsgremiums zulässig und wie sieht der Umgang mit arbeitgeberseitiger Beeinflussung oder gar Einschüchterung aus? Um eine interessengerechte Arbeit leisten zu können, ist es wichtig den eigenen Status sowie Rechte und Pflichten zu kennen.
Betriebsratssitzungen, Monatsgespräche – zentrale Sitzungen entscheidend mitgestalten
Die Betriebsratssitzung ist das wichtigste Organ für den Betriebsrat, da hier die entscheidenden Beschlüsse gefasst werden. Welche Grundsätze hier zur Anwendung kommen, wie sich ein Betriebsratsmitglied zu verhalten und welche Verpflichtungen ein Betriebsratsvorsitzender hat, sollten vorher klar sein, damit die Sitzungen konstruktiv gelingen
Als die Kommunikationsplattform zwischen Arbeitgeber und den Betriebsrat gilt das Monatsgespräch. Hier sollen sämtliche betrieblichen Probleme mit dem ernsthaften Willen zu einer Einigung bzw. Lösung besprochen werden. Daher ist es sinnvoll zu wissen, wie ein solches Gespräch abzulaufen, welchen Inhalt es hat und welche weiteren Pflichten sich daraus für den Arbeitgeber nach dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gegenüber dem Betriebsrat ergeben.
Schulungsansprüche des Betriebsrats
Betriebsräte sind in der Regel keine Volljuristen, sondern müssen sich in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und alle weiteren im Arbeitsrecht wichtigen Vorschriften erst einarbeiten. Der Gesetzgeber hat daher den Betriebsräten einen besonderen Schulungsanspruch zuerkannt, der unbedingt genutzt werden sollte. Gleichfalls stehen dem Betriebsrat Sachmittel, z.B. in Form von Gesetzestexten und Kommentaren, zu. Zudem kann er auch sachverständigen Rat oder sonstige Hilfe in Anspruch nehmen.
Rechte des Betriebsrats
Dem Betriebsrat kommen zahlreiche Beteiligungsrechte zu. So hat er z.B. die Aufgabe darüber zu wachen, dass das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), die zulässigen Höchstarbeitszeiten und die Ruhezeiten eingehalten werden. Zugleich stehen ihm Informationsrechte zu. Diese verpflichten den Arbeitgeber, den Betriebsrat über gewisse Umstände im Betrieb (lediglich) zu informieren.
Beratungsrechte gehen wesentlich weiter als die reinen Informationsrechte. Hier ist der Arbeitgeber verpflichtet, mit dem Betriebsrat über den jeweiligen Gegenstand zu beraten.
Mitbestimmung i.S.d. BetrVG bedeutet, dass der Betriebsrat in den gesetzlich festgelegten Angelegenheiten auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber steht und der Arbeitgeber eine Maßnahme oder eine Regelung nur einführen (ggf. abschaffen) kann, wenn er mit dem Betriebsrat hierüber zuvor eine Einigung hergestellt hat. „Mitbestimmung ist diesbezüglich wörtlich auszulegen. Der Betriebsrat kann über eine Angelegenheit „mitbestimmen“, hat also ein echtes Mitentscheidungsrecht.“, so die Autoren Meyer und Kühne.
Praxisorientierte Ratgeber für neue Betriebsrats-Mitglieder
Meyer / Kühne
Grundbegriffe/Kernaufgaben, Rechte und Pflichten, Gremienarbeit
Sendelbeck
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
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Überwachung, Auskunft, Sachverstand