Betriebsversammlung
Bei der Betriebsversammlung kommt dem Betriebsrat eine Hauptrolle zu. Denn nur der Betriebsrat kann eine Betriebsversammlung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes einberufen. Er setzt auch die Tagesordnung fest und leitet die Betriebsversammlung.
Die Betriebsversammlung bietet Arbeitnehmern und Arbeitgeber die Gelegenheit, sich über betriebliche Belange austauschen. Hier legt der Betriebsrat gegenüber den Beschäftigten Rechenschaft ab darüber, was er in der Zeit seit der letzten Betriebsversammlung verhandelt und durchgesetzt hat, und an dem er neue Pläne und Projekte vorstellt. Und sie bietet die Gelegenheit für die Kollegen, Fragen, Anregungen, Wünsche, Vorschläge und Kritik an ihre gewählten Vertreter zu richten.
Im Zusammenhang mit Betriebsversammlungen stellen sich häufig folgende Fragen:
Wie häufig findet eine Betriebsversammlung statt?
Dies ist klar im Gesetz geregelt: § 43 Abs. 1 BetrVG sieht vor, dass der Betriebsrat »in jedem Kalendervierteljahr« eine Betriebsversammlung einberuft. „Dies ist eine Pflicht, die weder durch eine Anweisung noch durch eine Betriebsvereinbarung noch durch irgendeine sonstige Regelung außer Kraft gesetzt werden kann.“, so Margarete Graf in ihrem Ratgeber "Betriebsrat für Dummies"
Wer nimmt daran teil – und wer nicht?
Der Teilnehmerkreis einer Betriebsversammlung ist genau festgelegt. Teilnehmen dürfen daran alle Arbeitnehmer des Betriebs – auch Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Außendienstmitarbeiter, sogar Arbeitnehmer in Erziehungszeit.
Ebenso der Arbeitgeber oder ein von ihm benannter Vertreter, der allerdings im Betrieb beschäftigt sein muss.
Zugelassen sind ferner Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, ein Beauftragter der entsprechenden Arbeitgebervereinigung, wenn der Arbeitgeber ihn hinzuziehen möchte, Sachverständige oder andere Personen, deren Teilnahme an der Betriebsversammlung der Betriebsrat für sachdienlich hält sowie Dolmetscher, zum Beispiel in Betrieben mit hohem Anteil an ausländischen Beschäftigten.
Nicht teilnahmeberechtigt sind: Leitende Angestellte. Sie dürfen nur teilnehmen, wenn sie vom Betriebsrat eine ausdrückliche Einladung bekommen haben. Betriebsfremde Personen, die nicht eingeladen sind, sowie Presse, Funk und Fernsehen.
Welche Rechte hat die Betriebsversammlung?
In der Betriebsversammlung wird nicht nur vorgetragen und diskutiert, es können auch Beschlüsse gefasst werden. Den Antrag, einen Beschluss zu fassen, kann jeder Arbeitnehmer stellen, sei er Mitglied des Betriebsrats oder nicht.