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Bauverträge und Baubriefe • Software

Windows-Software zum Download

Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr

lieferbar, ca. 10 Tage

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Software

Sonstiges

FORUM Verlag Herkert. ISBN 978-3-89827-955-0

Gewicht: 160 g

Stand: Juni 2023

Produktbeschreibung

Nicht nur Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau, sondern auch aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen.

So werden auch in diesem Jahr die Kosten für Baumaterial auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar noch steigen. Diese Kostensteigerungen lassen sich in laufenden Vertragsverhältnissen nicht ohne Weiteres an den Auftraggeber weitergeben. Stehen Verträge hingegen vor dem Abschluss, sollte man auf jeden Fall Preisgleitklauseln vereinbaren, um die Erhöhung der Kosten einzugrenzen. Darüber hinaus wird allen Bau- und Planungsunternehmen dringend empfohlen, in ihren Angeboten und neuen Verträgen ausdrücklich festzuhalten, dass keine Gewähr für die übliche, zügige und fristgerechte Arbeitsleistung übernommen werden kann. Ebenso ist die Forderung nach einer Vertragsstrafe nicht zu akzeptieren.

Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.


Standard-Ausgabe
Die Standard-Ausgabe besteht aus einer Software mit digitalem Handbuch und einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.

Diese bietet folgende Vorteile:

  • Rechtssicher: Alle Vorlagen sind auf aktuellen Rechtstand nach VOB 2019, BGB, HOAI 2021 und aktueller Rechtssprechung – und damit rechtlich sicher.
  • Zeitsparend: Alle Vorlagen sind beliebig anpassbar und sofort nutzbar – einfach auswählen, herunterladen, verwenden – fertig!
  • Individuell: Zusätzlich benötigte Vorlagen können unverbindlich angefragt werden. Die Auswahl der zur Verfügung stehen Vorlagen erweitert sich fortlaufend. Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und Hintergründe wichtiger BGH-Entscheidungen halten rechtlich auf dem Laufenden.


Aktualisierte VOB- und BGB-Verträge mit Ergänzungen zur Gewährleistungsbürgschaft inkl. neuer Hinweise zu wegweisenden Urteilen!
Gewährleistungsbürgschaften sind ein wichtiger Bestandteil von Bau- und Werkverträgen, insbesondere im Bauhandwerk. Sie verschaffen dem Auftraggeber die Sicherheit, dass für Mängel, die eventuell nach Auftragserfüllung eintreten, finanziell aufgekommen wird. Doch immer wieder gibt es Rechtsstreitigkeiten, wie lange diese Bürgschaft gilt und wann die Verjährung eintritt.

Damit Auftraggeber im Zweifelsfall eine ihnen überlassene Gewährleistungsbürgschaft auch sicher in Anspruch nehmen können, haben wir unsere Software „Bauverträge und Baubriefe“ entsprechend angepasst. So haben wir die Regelung für den Zeitraum, für den der Bürge haftet, in allen relevanten BGB- und VOB-Verträgen präzisiert. Damit bietet die Software ein direkt einsetzbares Vertragsmuster.

Wann verjährt der Anspruch auf Überlassung einer Zahlungssicherheit nach § 650f BGB?
In einem aktuellen Urteil des LG München wurde die Frage geklärt, ab welchen Zeitpunkt die Anforderung einer Bauhandwerkersicherung durch den Auftragnehmer verjährt. Denn stellt er die Anforderung zu spät, hat er keine Chance, diese noch zu erhalten.

Wenn daher die Sicherheit unter Fristsetzung gefordert wurde, hat der Auftragnehmer die Pflicht, sich im Kalender zu vermerken, wann eine Klage auf Überlassung der Sicherheit spätestens eingereicht werden muss, damit der Anspruch nicht verjährt.

Neues Urteil zur Gültigkeit des § 4 Abs. 7 VOB/B zu Mängelansprüchen
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 19.01.2023 entschieden, dass § 4 Nr. 7 Satz 3 der VOB/B bei Verwendung durch den Auftraggeber der Inhaltskontrolle nicht standhält. Denn: Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vertraglich vereinbart ist und nur einzelnen VOB-Klauseln verwendet werden, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dann ihre Gültigkeit verlieren können.

Weitere Hinweise zu diesen Urteilen und den Auswirkungen auf die Projekte enthält die Software „Bauverträge und Baubriefe“ unter „Tipps und Aktuelles – Ausschreibung/Vergabe und Kündigung“.

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