Der Grundsatz des Finanzausgleiches besagt, jeder Träger öffentlicher Aufgaben (Gebietskörperschaften, Bund, Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände) muss mit den zur Deckung der entstehenden Ausgaben erforderlichen Mitteln ausgestattet sein, deren Aufteilung sich aus dem Grundgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften ergibt.
Die Darstellung „Der kommunale Finanzausgleich in Nordrhein-Westfalen“ beschreibt diese Zusammenhänge.
Die Darstellung besteht aus einem Allgemeinen Teil und einem Teil, der den Finanzausgleich des betreffenden Jahres detailliert beschreibt mit den Eckpunkten der Steuerverbünde, der Ermittlung und Festsetzung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse und deren Aufteilung, den Zuweisungen innerhalb und außerhalb des Steuerverbundes, den Gesamtleistungen des Landes an die Gemeinden und Gemeindeverbünde sowie deren Beteiligung an den finanziellen Belastungen des Landes aus der Deutschen Einheit.
Mit Übersichten und Tabellen wird die Darstellung komplettiert. Der Anhang enthält die für den Finanzausgleich relevanten bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen, wichtige Verwaltungsvorschriften, Erläuterungen zur Methodik und Vorgehensweise im Finanzausgleich, Ausgangsmesszahlen, Steuerkraftmesszahlen und Gesamtschlüsselzuweisungen und verschiedene Berechnungen wie der Abwassergebührenhilfe, der allgemeinen Investitionspauschale und weiterer Pauschalen. Die Ausgabe enthält eine betont praxisorientierte Darstellung dieser wichtigen Rechtsmaterie und berücksichtigt primär die Fragen und Problemstellungen der Kommunen.
Die praktische Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich für alle (Verbands)Gemeinde-, Stadt- und Kreisverwaltungen, Fraktionen und Mandatsträger, Verwaltungsschulen und Verwaltungsgerichte, interessierten Personen und Institutionen.
Die Materie des kommunalen Finanzausgleichs wird von Isabel Heuwing, Dipl. Verwaltungswirtin, Regierungsamtfrau, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen fachkompetent und praxisnah weiter bearbeitet, die von Dieter Bataille, Dipl. Verwaltungswirt, Oberamtsrat, begründet und von Andrea Geisler, Dipl. Verwaltungswirtin, Amtsrätin, fortgeführt wurde.