Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Die Anforderungen an Barrierefreiheit steigen kontinuierlich, insbesondere mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Jahr 2025. Um Sie optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten und Ihnen umfassende Informationen zu bieten, haben wir eine Auswahl an Fachliteratur zusammengestellt. Die vorgestellten Bücher geben Ihnen Hilfestellung zur Umsetzung der Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen.

Ob Sie sich über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz informieren möchten oder Ratschläge zur Gestaltung barrierefreier Webseiten suchen – hier finden Sie die passenden Bücher.

 

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 – unsere Literaturempfehlungen

Erste Hilfe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

"Erste Hilfe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" ist ein unverzichtbarer Ratgeber, der Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) unterstützt. Das Werk erklärt die komplexe Materie des BFSG auf verständliche Weise und bietet zahlreiche anschauliche Beispiele, Hinweise und Tipps. Es ist speziell darauf ausgelegt, Unternehmen, Herstellern, Importeuren und Händlern zu helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle in Verkehr gebrachten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein. Diese Broschüre richtet sich daher an alle, die sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten müssen, sowie an Verbraucherinnen und Verbraucher.

"Erste Hilfe zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" ist ein kompetenter Berater in Sachen Inklusion. Es bietet eine wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und hilft Ihnen, Ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Nutzen Sie dieses Buch, um sicherzustellen, dass Sie den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig einen Beitrag zur Inklusion leisten.

 

Aubele, Girke: Barrierefreie Webseiten

Das Buch "Barrierefreie Webseiten" von Aubele und Girke ist ein unerlässlicher Leitfaden für alle, die ihre Webpräsenzen an die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) anpassen möchten. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes 2025 werden umfassende Standards für die Barrierefreiheit von Webseiten verbindlich. Dieses Werk bietet praxisnahe Lösungen und detaillierte Anleitungen, wie Sie Ihre Webseiten entsprechend den neuen Vorgaben gestalten können.

Aubele und Girke erklären verständlich, welche technischen und gestalterischen Maßnahmen erforderlich sind, um barrierefreie Webseiten zu erstellen. Von der Wahl der richtigen Farbkombinationen bis hin zur Implementierung von Screenreader-kompatiblen Inhalten – das Buch deckt alle wichtigen Aspekte ab. Darüber hinaus bietet es zahlreiche Fallbeispiele und Best Practices, die Ihnen helfen, die Theorie in die Praxis umzusetzen. Dieses Buch ist eine wertvolle Ressource für Webentwickler, Designer und alle, die sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen.

 

Aubele / Girke

Barrierefreie Webseiten

Barrierefreie Webseiten

Der Leitfaden für Accessibility, Nutzerführung und Inklusion im Web. Aktuell zum BFSG - Stichtag 28.05.2025!

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Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

1. Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze, kurz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen inkl. Websites und Onlineshops zu verbessern. Das BFSG wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu verschiedenen Angeboten haben. Es legt spezifische Anforderungen fest, die Hersteller, Einführer und Händler erfüllen müssen, um ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das Gesetz passt die bisherigen Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV), der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) an die Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 an.

2. Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?

Das BFSG wurde am 16. Juli 2021 erlassen und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Datum sind die neuen Regelungen verbindlich und alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

3. Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt für Produkte und Dienstleistungen, insbesondere digitale Angebote, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht oder erbracht werden. Zu den Produkten zählen Stoffe, Zubereitungen oder Waren, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt wurden, mit Ausnahme von Lebensmitteln, Futtermitteln, lebenden Pflanzen und Tieren sowie Erzeugnissen menschlichen Ursprungs oder von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen. Das Gesetz betrifft beispielsweise Computer, Geldautomaten, E-Books und Fahrausweisautomaten sowie Dienstleistungen wie Webseiten, E-Commerce, elektronische Tickets und mobile Anwendungen. Händler, Hersteller, Importeure und Dienstleistungserbringer müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Ausnahmen bestehen für Kleinstunternehmen, die definierte Dienstleistungen anbieten und weniger als zehn Beschäftigte haben sowie einen maximalen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von zwei Millionen Euro nicht überschreiten. Für Kleinstunternehmen, die relevante Produkte anbieten, gibt es keine Ausnahmen.

4. Für welche Webseiten gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt für Webseiten von Banken, Online-Banking, Bankdienstleistungen, Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr (ausgenommen Regionalverkehr), Telekommunikationsdiensten, Online-Shops und E-Commerce, sowie Online-Terminbuchungen wie Hotel- und Reisebuchungen oder Terminbuchungen. 
Hinweis: Das BFSG gilt nur für Online-Shops oder Webseiten im B2C-Bereich. Bei Websites aus dem B2B-Bereich muss klar ersichtlich sein, dass nicht an Verbraucher verkauft wird.

5. Was ändert sich durch das BFSG für Websites?

Das BFSG verpflichtet zur Einhaltung der WCAG A plus AA-Kriterien (Version 2.2). Die WCAG sind die führenden internationalen Richtlinien für barrierefreie Webangebote, entwickelt von der Web Accessibility Initiative (WAI), die 1997 vom W3C, der zentralen Standardisierungsorganisation für Webinhalte, gegründet wurde. Das BFSG fordert Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Webinhalten wie Textalternativen für Bilder, anpassbare Schriftgrößen, ausreichenden Kontrast und eine klare, verständliche Sprache. Zudem wird ein Monitoring-System zur Einhaltung eingeführt und bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden. 

6. Welche konkreten Anforderungen stellt das BFSG an Websitebetreiber?

Websitebetreiber müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten barrierefrei sind. Das bedeutet, dass die Webseiten so gestaltet sein müssen, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören unter anderem die Nutzung von Screenreadern, alternative Texte für Bilder, eine klare Strukturierung der Inhalte und ausreichende Kontraste.

7. Wann ist eine Webseite barrierefrei?

Eine Webseite ist als barrierefrei anzusehen, wenn sie Menschen mit verschiedenen Einschränkungen (z. B. Sehbehinderungen, Gehörlosigkeit oder motorischen Einschränkungen) uneingeschränkt nutzen können und wenn sie den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) entspricht. Diese Richtlinien legen fest, wie Webseiten gestaltet werden müssen, um für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen zugänglich zu sein. Wichtige Kriterien umfassen:

  • Einfache und klare Sprache
  • Textalternativen zu Bildern, Audios und Videos
  • Unterstützung von Tastaturbedienung statt Mausbedienung
  • Überprüfbarkeit mit automatischen Tools

8. Was passiert, wenn ich meine Webseite nicht barrierefrei gestalte?

Wenn Ihre Webseite nicht barrierefrei ist, können rechtliche Konsequenzen drohen. Dies kann Bußgelder umfassen und es besteht das Risiko von Klagen durch Betroffene oder Interessenverbände. Darüber hinaus kann ein Mangel an Barrierefreiheit Ihren Ruf beeinträchtigen und potenzielle Kunden ausschließen.

9. Wie lange habe ich Zeit, um meine Produkte und Dienstleistungen anzupassen?

Unternehmen haben bis zum 28. Juni 2025 Zeit, ihre Produkte und Dienstleistungen an die Anforderungen des BFSG anzupassen. Es ist jedoch ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung zu beginnen, um genügend Zeit für die Planung, Anpassung und Testphase zu haben und sicherzustellen, dass alle Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden.

 

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Stand: Juli 2024

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