Neu zum Mietrecht: Aktuelles zur Reform
Im Jahr 2019 ist das »Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache« –Mietrechtsanpassungsgesetz – in Kraft getreten:
- Nachjustierung der Mietpreisbremse durch Einführung einer vorvertraglichen Auskunftsverpflichtung des Vermieters
- Einschränkungen der Modernisierungsmieterhöhung durch Herabsetzung der möglichen Umlage und Einführung einer generellen Kappungsgrenze
- Schadensersatz und Bußgeldtatbestand bei vorsätzlicher direkter Herausmodernisierungsabsicht des Vermieters.
Auch die Corona-Krise hat 2020 zu vielen Veränderungen im Mietrecht geführt.