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Zum 1.1.2018 werden die neuen Regelungen im Bauvertragsrecht in Kraft treten. Frau Dr. Iris Oberhauser ist Mitautorin des Werks „Das neue Bauvertragsrecht“, in dem Experten alle neuen Vertragsarten vorstellen. Sie gibt einen Überblick über den Inhalt des Werks, wem es nützt und wer es verfasst hat.
Wesentliche Fragen des Bauvertragsrechts werden nunmehr gesetzlich geregelt werden. Die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts im BGB werden um spezifische Regeln eines Bauvertragsrechts ergänzt werden. Die neue Rechtsfigur eines Verbraucherbauvertrags wird ebenso geregelt, wie einige Themenkomplexe des Bauträgervertragsrechts. Zudem wird das Kaufvertragsrecht an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, soweit es um die Haftung für die Verbauung mangelhaften Materials geht. Schließlich werden neue Spezialkammern für Bausachen eingerichtet. Das Werk geht daher übersichtlich auf Bauvertrag, Architektenvertrag, Verbraucherbauvertrag, Bauträgervertrag, Kaufrecht und Verfahrensrecht ein.
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