Nach jahrelangem Ringen
um einen zeitgemäßen Jugendschutz in Offline- und Online-Medien hat die Rundfunkkommission der Länder einen reformierten Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz (JMStV) beschlossen.
Der neue NomosKommentar zum JMStV
erscheint punktaktuell zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages und kommentiert erstmalig die deutlich reformierte Fassung. Die Praxis im Blick erläutert der Kommentar alle Auswirkungen und Fragenstellungen der Reform unter besonderer Berücksichtigung der Schnittstellen mit dem Jugendschutzgesetz:
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Die Änderungen durch den einheitlichen Übertrag der Altersstufen nach dem Jugendschutzgesetz auf Rundfunk und Telemedien. Und was gilt nach der sog. Durchwirkungsregelung?
- Die Verschärfungen des Sexualstrafrechts: Welche Anforderungen gelten für den Pornografiebegriff? Welche Posen-Abbildungen Minderjähriger sind bereits strafrechtlich erfasst?
- Die Anforderungen an die Trailerwerbung
Der Jugendschutz auf nutzergenerierten Plattformen im Web 2.0. – von YouTube bis Internetforen und Facebook – Stichwort Altersklassifizierungs- und Filterregime für „entwicklungsbeeinträchtigende Angebote“
- Wie können Jugendschutzprogramme technisch umgesetzt werden?
- In Anbetracht der „freiwilligen“ Alterskennzeichnung: Welche fehlerhaften Auszeichnungen stellen jetzt bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten dar?
- Wann ist die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Spielfilmen und Computerspielen zulässig?
Der Kommentar zur rechten Zeit:
Topaktuell ist der NK-JMStV ein Muss für Rechtsanwälte, Justiziare und Jugendschutzbeauftragte in der Beratung von Telemedienanbietern, Plattformbetreibern und Rundfunkveranstaltern, für Anwender und Entscheider in den Landesmedienanstalten, den Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und den Jugend- und Strafverfolgungsbehörden, für Richter und Wissenschaftler.
Von führenden Medienexperten kommentiert:
Prof. Roland Bornemann, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München (Hrsg.); Prof. Dr. Murad Erdemir, Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Kassel (Hrsg.); Birgit Braml, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München; Prof. Dr. Jörg Gundel, Universität Bayreuth; Sebastian Gutknecht, Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Landesstelle NRW e.V., Köln; Dr. Christian-Henner Hentsch, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht; Dr. Kristina Hopf, Bayerische Landeszentrale für neue Medien, München; Prof. Dr. Tobias O. Keber, Hochschule der Medien Stuttgart; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, Universität Potsdam; Sara Ohr, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht; Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Kölner Forschungsstelle für Medienrecht.