Zum GesamtwerkWer aktienrechtlich auf hohem Niveau tätig ist, ist auf wissenschaftlich fundierte, sorgfältig erstellte, präzise und umfassende Kommentierungen angewiesen. Der Münchener Kommentar zum AktG beantwortet nicht nur gelöste Rechtsfragen, sondern zeigt den Weg zur dogmatisch richtigen Lösung neu auftretender Konstellationen.
In insgesamt sieben Bänden bietet dieses Standardwerk in neuer Auflage
- Lösungsvorschläge, die dem Zusammenwachsen der europäischen Länder, der internationalen Kapitalverflechtung und -beschaffung sowie der Zunahme weltweit tätiger Konzerne Rechnung tragen
- Aktualität durch Berücksichtigung aller Gesetzesänderungen und -ergänzungen
- Praxisnutzen und wissenschaftliche Kompetenz
- Erfahrung von Experten, die sich als Unternehmensberater und Richter praktisch mit dem Aktienrecht befassen oder aber als Wissenschaftler auf diesem Gebiet tätig sind
- Hinweise zur Rechtslage in Österreich bei den Kommentierungen des deutschen Rechts
Vorteile auf einen Blick- zuverlässige Synthese der Rechtsprechung und sinnvolle Selektion im Bereich der Literatur
- übersichtliche Gliederung
- präzise Kommentierung auf hohem wissenschaftlichem Niveau
- auch für noch nicht entschiedene Fallkonstellationen wegweisend
Zur Neuauflage von Band 5Band 5 widmet sich der KGaA sowie dem Konzernrecht. Ergänzt wird der Band durch die Kommentierung zum SpruchG.
Das sensible Geflecht der zu einem Konzern verbundenen Unternehmen bedarf detaillierter Regelungen, um den Interessen aller Beteiligten gerecht zu werden. Insbesondere gilt es, das beherrschte Unternehmen, dessen Gesellschafter und dessen Gläubiger zu schützen. Hieraus hat sich eine detaillierte Rechtsprechung entwickelt, die im Hinblick auf ihre Folgen ausgewertet wird.
SanInsFoG, FISG, DiRUG und MoPeG sind Gesetze der vergangenen Legislaturperiode, die auch im Bereich der KGaA und des konzernrechts zu gesetzlichen Änderungen geführt haben.
Ausführlich dargestellt werden bewertungsrechtliche Fragen.
ZielgruppeFür Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Unternehmen.